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Endlich wieder mit euch

Wir freuen uns riesig, euch bald wiederzusehen. Ab dem Heimspiel gegen Oldenburg dürft ihr wieder zurück in die ratiopharm arena. Die neue Verordnung der bayerischen Landesregierung lässt ab dem 27. Januar zunächst eine Belegung von 25% der Kapazität zu.

ratiopharm ulm Geschäftsführer Andreas Oettel fällt ein erster Stein vom Herzen: „Es ist einfach großartig, dass unsere Fans diese tolle Mannschaft wieder live erleben dürfen. Wieder Menschen, wieder Leben in der ratiopharm arena - darauf mussten wir alle sehr lange verzichten. Die Begrenzung auf 25% und das strenge Hygienekonzept stellen uns allerdings gleichzeitig vor große organisatorische Herausforderungen, allein schon, weil die Zahl unserer Saisonabonnenten die zugelassene Zuschauerzahl erheblich übersteigt.“ 
 
Am Donnerstag steht der Verteilungs-Modus 
 
Es soll gerecht zugehen: Wir werden ein Verteil-Verfahren durchführen, bei dem die zur Verfügung stehenden Plätze gleichmäßig unter allen Saisonabo-Inhabern zugeteilt werden. Jeder wird dabei mal zum Zuge kommen, sowohl bei den internationalen Duellen im 7DAYS EuroCup, als auch bei den Heimspielen in der easyCredit BBL. Im Laufe des Donnerstags werden wir allen Saisonabo-Inhabern konkret mitteilen, für welche Heimspiele ihre Tickets ihre Gültigkeit behalten. Darüber hinaus informieren wir dann zu allen Details der Verfahrensweise, der Umsetzung des Hygienekonzepts und den Abläufen in der ratiopharm arena.  
 
Da davon auszugehen ist, dass sich die Verordnungen auch weiter verändern werden, gilt die erste Zuteilung zunächst für die Heimspiele im Februar. Zu eventuell weiteren Anpassungen der Bayerischen Landesregierung, bzw. der Verfahrensweise ab März informieren wir kontinuierlich und zeitnah. 
 
Rückerstattung für Geisterspiele 
 
Im Zuge der Neuregelungen wickeln wir in den nächsten 14 Tagen die erste Tranche der Rückerstattungen für die zurückliegenden Geisterspiele ab. Im Rahmen unserer „Mit Sicherheit Spaß Garantie“ erhalten alle Saisonabo-Inhaber den Betrag für die Spiele zurück, die sie aufgrund behördlicher Anordnungen nicht besuchen durften. 
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